Die EU könnte die Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern in den kommenden Jahren deutlich verschärfen. Darauf deutet zumindest eine aktuelle Studie hin, die am 18. März 2026 im Rahmen einer regulären Sitzung des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments vorgestellt und diskutiert wurde.
Die Studie wurde vom INTA in Auftrag gegeben und ist im Januar 2026 erschienen. Sie untersucht den Handel der EU mit Dual-Use-Gütern in konfliktbetroffenen Regionen, um zu bewerten, in welchem Umfang der EU-Rechtsrahmen und die Praxis der Mitgliedstaaten mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU übereinstimmen. Im Ergebnis zeigt die Studie Regelungslücken im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern auf, die insbesondere für Unternehmen relevant sind, die in Konfliktregionen liefern.
Die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 ist die zentrale europäische Regelung für die Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern, also Gütern, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Die Verordnung bestimmt insbesondere, dass die Ausfuhr von in Anhang I zur Verordnung aufgelisteten Gütern einer Genehmigung bedarf.
Die Verordnung sieht in Art. 4 und Art. 5 aber auch Beschränkungen hinsichtlich nicht gelisteter Güter vor, sog. Catch-All-Kontrollen. Dies gilt u. a. für Güter, die im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder Kernwaffen genutzt werden oder für eine militärische Endverwendung in einem Land bestimmt sind, gegen das ein Waffenembargo verhängt wurde. Betroffen sind auch Güter für die digitale Überwachung, wenn diese im Zusammenhang mit interner Repression oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.
Studie sieht Verbesserungsbedarf beim Handel von Dual-Use-Gütern mit konfliktbetroffenen Regionen
Nach Ansicht des Studienautors Ian J. Stewart bestehen vor allem bei der Ausfuhr nicht gelisteter Dual-Use-Güter in konfliktbetroffene Regionen erhebliche Regelungslücken. Solche Exporte könnten dort die Waffenproduktion fördern, Repression ermöglichen und mittelbar zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen.
In diesem Zusammenhang seien insbesondere die Catch-All-Kontrollen unzureichend konzipiert. Stewart hob hierbei die militärische Endverwendungskontrolle negativ hervor – in Bezug auf konfliktbetroffene Regionen, für welche keine Waffenembargos vorliegen, bestehe hier eine Kontrolllücke. Art. 4 der Dual-Use-Verordnung müsse vor diesem Hintergrund dringend überarbeitet werden. Es bedürfe diesbezüglich eines exportrechtlichen Kontrollinstruments, das nicht vom Sanktionsregime abhängig ist.
Weitere Kritikpunkte
Positiv bewertet Stewart zwar das Grundkonzept des Genehmigungsverfahrens einschließlich der erforderlichen Risikobewertung. Auch die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, in bestimmten Fällen eigene Catch-All-Regeln zu erlassen, in Deutschland etwa auf Grundlage von § 4 AWG, hebt er hervor.
In der Präsentation der Studie nannte Stewart jedoch auch weitere Schwachstellen der derzeitigen Regulierung:
- Datenlage: Die Datengrundlage hinsichtlich des Exports von Dual-Use-Gütern, v. a. in konfliktbetroffene Regionen, wird als vollkommen unzureichend beschrieben. Es gebe zwar Berichte der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten, insgesamt müsse es aber viel mehr detailliertere Daten geben, um die tatsächlichen Risiken der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern ausreichend erfassen zu können.
- Unterschiedliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten: Im Rahmen der Genehmigungsverfahren haben Mitgliedstaaten Risikobewertungen durchzuführen. Aufgrund divergierender Risikotoleranz, unterschiedlichen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und politischen Kontexten entstünden jedoch abweichende Genehmigungspraktiken, die stärker harmonisiert werden müssten. Erwägungen des humanitären Völkerrechts müssten bei der Risikobewertung eine größere Rolle einnehmen.
- Mehr Einzelfallgenehmigungen: Stewart warb dafür, allgemeine Ausfuhrgenehmigungen zu reduzieren und verstärkt auf Einzelfallgenehmigungen zu setzen, insbesondere hinsichtlich Ausfuhren in konfliktbetroffene Regionen.
Am Ende der Anhörung erklärte Stéphane Chardon, Head of Sector Trade & Security bei der Europäischen Kommission, dass die Kommission die Evaluierung der Dual-Use-Verordnung bereits begonnen habe und den Evaluierungsbericht voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 annehmen werde. Nach seinen Angaben solle die nun vorgestellte Studie in diese Arbeiten besonders einfließen.
Fazit und Ausblick
Die Diskussion um eine erweiterte Catch-All-Regelung ist zurück, nachdem diese in den Jahren vor der letzten Reform der Dual-Use-Verordnung bereits intensiv diskutiert und letztlich nur in sehr abgeschwächter Fassung übernommen worden war. Die Argumente sind indes im Wesentlichen die gleichen geblieben. Während die Befürworter umfassenderer Catch-All-Kontrollen auf bestehende Kontrolllücken hinweisen, stellen Kritiker eher die Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung solcher Kontrollen in den Mittelpunkt. Es bleibt abzuwarten, wie sehr diese Diskussion nun wieder Schwung aufnehmen wird.
Unternehmen mit Exportbezug sollten die weitere Entwicklung jedenfalls genau beobachten. Das gilt besonders für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auch in sog. Konfliktregionen ausüben, also Staaten mit schwerwiegenden Fällen interner und externer Gewalt, Grenzstreitigkeiten, Repression und Menschenrechtsverletzungen. Je nach Ausgang der Evaluierung könnten Genehmigungs- und Prüfpflichten für Ausfuhren in selche Regionen deutlich ausgeweitet werden.
BLOMSTEIN wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bei Beratungsbedarf und anderen Fragen zur Exportkontrolle stehen Ihnen Dr. Florian Wolf, Dr. Laura Louca sowie das gesamte Team jederzeit gerne zur Verfügung.