Schweizer Medien, darunter auch SRF, berichteten jüngst über einen mutmasslichen Balsamico-Fall, bei dem Investoren Fässer als Sachwert gekauft haben sollen. Nach den veröffentlichten Berichten wurde der Kanton Zürich durch das Bundesstrafgericht verpflichtet, eine Strafanzeige wegen eines mutmasslichen Millionenbetrugs zu übernehmen. Die Anzeige betrifft den Vorwurf, dass Käufer beim Erwerb und bei der Lagerung von Balsamico-Fässern getäuscht worden seien. Ein Fass soll rund CHF 12’000 gekostet haben und nach mehreren Jahren mit Gewinn weiterverkauft werden können. Medienberichte nennen Investitionen in Millionenhöhe. Bei Proben aus Fässern soll nach den Berichten zumindest in einem Fall Apfelsaft beziehungsweise Apfelmost statt hochwertigem Balsamico festgestellt worden sein. Die Strafbehörden haben die Vorwürfe zu prüfen. Eine materielle gerichtliche Feststellung liegt nach den öffentlichen Berichten noch nicht vor.
Der Fall steht exemplarisch für Risiken, die bei Sachwert-Investments auftreten können. Solche Modelle werden häufig mit Begriffen wie Realwert, Exklusivität, limitierter Verfügbarkeit, Lagerung, Werterhalt, Weiterverkauf oder planbarer Rendite beworben. In der Praxis entstehen rechtliche Probleme besonders dann, wenn Käufer nicht nur ein Produkt erwerben, sondern wirtschaftlich auf eine spätere Verwertung, organisierte Lagerung oder Vermittlung eines Käufers vertrauen. SRF «Kassensturz» (https://www.srf.ch/play/tv/kassensturz/video/zweifelhafte-renditeversprechen-mit-balsamico-faessern?urn=urn:srf:video:85b17046-4d6c-4e34-9902-9a970db0b7f3) berichtete in diesem Zusammenhang über Käufer, die nach Ablauf der Lagerfrist keinen Abnehmer gefunden hätten, über zusätzliche Lagerkosten und über die Position der Verkäuferseite, wonach keine Abnahmegarantie bestanden habe.
Bergt Law prüft und verfolgt Ansprüche potentiell geschädigter Parteien in solchen Konstellationen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Balsamico, Rum, Whisky, Wein, Edelmetalle oder andere Sachwerte als wertbeständige Anlageform beworben wurden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Produkts. Entscheidend ist, was tatsächlich versprochen, geliefert, gelagert, dokumentiert und wirtschaftlich vermittelt wurde.
Aus rechtlicher Sicht kommen je nach Einzelfall mehrere Anspruchsgrundlagen und Verfahrenswege in Betracht. Dazu gehören strafrechtliche Schritte, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, Ansprüche aus Vertragsverletzung, Willensmängel wegen Täuschung, Rückabwicklung, Herausgabeansprüche, Verantwortlichkeitsansprüche gegen Vermittler sowie aufsichtsrechtliche Fragestellungen. Auch die Rolle von Beratern, Vertriebspartnern, Vermittlern, Lagerhaltern und verbundenen Gesellschaften ist sorgfältig zu prüfen.
Geschädigte sollten frühzeitig handeln. Relevant sind insbesondere Kaufverträge, Zahlungsbelege, Lagerbestätigungen, Zertifikate, Prospekte, E-Mails, Chatnachrichten, Werbematerial, Renditeberechnungen, Zusagen zum Weiterverkauf, Korrespondenz mit Beratern sowie Fotos, Proben oder Gutachten zum tatsächlichen Inhalt der gelagerten Ware. Auch scheinbar nebensächliche Unterlagen können später entscheidend sein.
Schweizer Behörden warnen allgemein davor, Anlageangebote mit hohen Gewinnen und geringem Risiko unkritisch zu akzeptieren. Die FINMA weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter und Anlagebetrüger häufig nach bekannten Mustern vorgehen. Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt bei erlittenem finanziellem Schaden unter anderem Strafanzeige zu erstatten und keine weiteren Zahlungen zu leisten, insbesondere nicht für angebliche Gebühren zur Rückholung von Geldern.
Bergt Law vertritt in diesem Zusammenhang strukturiert und grenzüberschreitend, insbesondere auch potentiell geschädigte Parteien mit Bezug zu Liechtenstein. Dies betrifft Fälle, in denen Anlegerinnen oder Anleger in Liechtenstein ansässig sind, Zahlungen über liechtensteinische Strukturen abgewickelt wurden, liechtensteinische Gesellschaften, Anbieter, Vermittler oder Intermediäre involviert waren oder sonstige rechtliche Anknüpfungspunkte zu Liechtenstein bestehen. Aufgrund der Position Liechtensteins als international vernetzter Finanz- und Wirtschaftsstandort können solche Fälle eine sorgfältige grenzüberschreitende Koordination zwischen der Schweiz, Liechtenstein und weiteren Jurisdiktionen erfordern.
Betroffene Anlegerinnen und Anleger können Bergt Law für eine vertrauliche Ersteinschätzung kontaktieren. Eine frühzeitige Prüfung erhöht die Chancen, Beweise zu sichern, Fristen zu wahren und koordinierte rechtliche Schritte einzuleiten.
Quellen:
https://www.nau.ch/news/schweiz/mann-investiert-millionen-in-balsamico-es-war-apfelsaft-67119557
https://www.finma.ch/finma-public/wie-sie-sich-schuetzen-koennen/beispiele-fuer-anlagebetrug/